Allgemeine Geschäftsbedingungen der jAMAZE AG

Version 1.2, Stand 02.01.2023

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die von der jAMAZE AG abgeschlossen werden.

jAMAZE behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version der AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.

2. Vertragsabschluss

Der Kaufvertrag für Produkte oder Dienstleistungen von jAMAZE kommt zustande, sobald die Kundschaft per Kontaktformular, per Telefon, mündlich oder per E-Mail ihre Bestellung aufgibt beziehungsweise einer Offerte zustimmt.

3. Reproduktionsrecht/Urheberrecht

Die Wiedergabe aller vom Auftraggeber der jAMAZE AG zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Auftraggeber die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung.

4. Mehraufwand

Durch den Auftraggeber oder dessen beauftragten Vermittler gegenüber der Offerte verursachter Mehraufwand (Autorkorrekturen, nachträgliche Änderungen und dergleichen) wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Die jAMAZE AG kann ohne vorherige Ankündigung zusätzliche, für eine sachgemässe Arbeitsausführung notwendige Aufwendungen separat verrechnen. Dies trifft vor allem bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen zu.

5. Lieferung / Abholung von Leistungen

Mit der Bestellbestätigung wird dem Kunden ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt oder es wird mit der Kundschaft Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart.

Kommt jAMAZE in Lieferverzug, so steht der Kundschaft (ausser bei kundenspezifischen Spezialbestellungen) ab dem 30. Kalendertag seit dem ursprünglich angekündigten Liefertermin das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall erstattet jAMAZE der Kundschaft bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Darüberhinausgehende Ansprüche gegenüber jAMAZE bestehen nicht.

Falls das Produkt an den Verwendungsort geliefert wird, muss der Kunde überprüfen, ob das Produkt durch die Zugänge (z.B. Treppenhaus, Türen etc.) passt. Kann das Produkt nicht an den Verwendungsort transportiert werden, so trägt der Kunde dafür die allfälligen Zusatzkosten.

Nimmt die Kundschaft die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann jAMAZE den Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundschaft die entstandenen Lieferkosten und eine Umtriebsentschädigung von 20% des Bestellwerts, mindestens aber CHF 100.– sowie den allfälligen Wertverlust der bestellten Produkte in Rechnung stellen.

Lieferungen von Produkten und Dienstleistungen von jAMAZE erfolgen weltweit. Lieferungen ins Ausland können bei aussergewöhnlichen Umständen (wie z.B. Krieg, Umweltkatastrophen und dergleichen) verweigert werden.

6. Prüfpflicht

Die Kundschaft hat gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen.

Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden auf dem Lieferschein zu vermerken.

Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind, auch für alle Produkte und Dienstleistungen von jAMAZE innert 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Abholung respektive der Zustellung zu melden. Dem Kunden ist bewusst, dass eine solche Meldung telefonisch oder per Mail zu erfolgen hat. Der Empfang des Mails muss bestätigt werden.

Ein fehlerhaftes Produkt darf die Kundschaft nicht in Betrieb nehmen. Sie hat es wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren und den Instruktionen von jAMAZE zu folgen.

7. Gewährleistung

Wenn nicht anders vermerkt, übernimmt jAMAZE während 1 Jahr nach der Lieferung bzw. Filialabholung die Gewährleistung für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes. jAMAZE kann die Gewährleistung wahlweise durch folgende Massnahmen erbringen:

  • kostenlose Reparatur
  • teilweiser und vollständiger Ersatz durch ein gleichwertiges Produkt. Bei Ersatz durch ein gebrauchtes Produkt beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.
  • Gutschrift zum Tagespreis, maximal im Wert des Verkaufspreises im Zeitpunkt der Bestellung oder
  • Minderung

Bei Verschleissteilen wie insbesondere Batterien, Akkus, Netzkabel, Adaptern, Leuchtmittel sowie bei Softwareproblemen fällt die Gewährleistung vollständig weg. Im Übrigen gelten die Haftungsausschlüsse gemäss Ziffer 8.

Bei Übergabe eines Datenträgers oder eines Produkts mit einem darin enthaltenen Datenspeicher an jAMAZE oder den Händler muss in jedem Fall mit einem vollständigen Datenverlust gerechnet werden. Die Kundschaft ist selbst für eine ordentliche Datensicherung und den Schutz ihrer Daten verantwortlich. Für allfällige Datenverluste übernimmt jAMAZE keine Haftung.

jAMAZE kann der Kundschaft während der Prüfung des Gewährleistungsanspruchs nach freiem Ermessen ein Ersatzgerät / Austauschgerät zur Verfügung stellen (Austausch allerdings nur unter Vorbehalt). Dies erfolgt unter der (aufschiebenden) Bedingung, dass tatsächlich ein Gewährleistungsfall vorliegt. Damit erlangt die Kundschaft erst im Zeitpunkt der Gewährleistungszusage durch jAMAZE Eigentum am Ersatzprodukt.

Bei Ablehnung eines Gewährleistungsfalls durch jAMAZE kann die Kundschaft das Ersatzgerät zum Warenwert zum Zeitpunkt der Aushändigung erwerben, oder sie ist verpflichtet, das Ersatzgerät auf eigene Kosten zurückzusenden.

Demo und Occasions-Geräte haben andere Regeln. Sie können leichte optische Mängel haben oder wieder instand gesetzte Produkte sein, weshalb sie auch zu einem reduzierten Preis verkauft werden. Diese optischen Mängel sind von der Gewährleistung ausgeschlossen und werden in den Artikeldetails erwähnt. Im Übrigen gilt für diese Produkte die Gewährleistungsfrist von einem Jahr.

8. Haftung und Haftungsausschluss

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet jAMAZE in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus Lieferverzug sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von jAMAZE, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

jAMAZE übernimmt im Übrigen nicht die Haftung für Schäden, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:

  • unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
  • Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);
  • unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;
  • höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch jAMAZE verschuldet sind, und behördliche Anordnungen.
  • Für Mängel, Leistungsverzug und Schäden, welche bei der Ausführung von Dienstleistern entstehen (z.B. Installationen vor Ort), haftet der mit der Ausführung beauftragte Dienstleister.

Bei Beschädigung der versendeten Ware während dem Versand haftet die entsprechende Versicherung.

9. Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen und -dateien

Die jAMAZE AG archiviert die für sie relevanten Arbeitsunterlagen und Daten; eine Pflicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen (Bild-, Videodateien und dergleichen) besteht jedoch nicht. Eine weitergehende Aufbewahrung ist separat zu vereinbaren, es bleiben aber Risiken einer einwandfreien späteren Bereitstellung aufgrund sich verändernder Bearbeitungstechniken vorbehalten. Die durch eine vereinbarte Aufbewahrung entstehenden Kosten für die Archivierung, erneute Aufbereitung, Formatierung und Ausgabe werden zusätzlich verrechnet. Der jAMAZE AG übergebene Dateien und Vorlagen (3D-Daten, Videomaterial und dergleichen) werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Darüberhinausgehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen. jAMAZE ist zur Weitergabe offener Daten, die im Rahmen von Kundenprojekten erstellt werden, nicht verpflichtet, sofern dies im Rahmen der Offertenphase und Projektverhandlung vom Kunden nicht ausdrücklich gefordert war und schriftlich festgehalten wurde.

10. Zahlung der Produkte und Dienstleistungen

10.1. Zahlungsvarianten

Alle Zahlungsforderungen von Produkten und Dienstleistungen, welche von jAMAZE gekauft werden, macht jAMAZE direkt bei der Kundschaft geltend.

Zahlungen müssen in Schweizer Franken oder in Euro geleistet werden.

Barzahlung für Produkte ist nur im Falle einer Abholung in Amriswil möglich.

Bei Vorauskasse erfolgt die Lieferung erst nach Eingang der Zahlung. Die Produkte im Zentrallager von jAMAZE werden bis Ablauf der Zahlungsfrist von mindestens 30 Kalendertagen reserviert. Dies betrifft auch Produkte, welche zuerst extern bestellt werden müssen. Bei Produkten, welche per Direktlieferung von einem Händler bzw. von einem externen Distributor an unsere Kundschaft zugestellt werden, erfolgt die externe Bestellung erst nach Zahlungseingang.

Bei gebührenpflichtigem Kauf auf Rechnung (nur für bestimmte Produkte und Waren von jAMAZE zulässig) ist die Kundschaft verpflichtet, den Rechnungsbetrag innert 20 Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung ohne jeglichen (Skonto-) Abzug zu begleichen. Im Falle einer teilweise erfolgten Rücksendung der gelieferten Produkte kann der Rechnungsbetrag entsprechend reduziert werden. jAMAZE hat das Recht eine Lieferung auf Rechnung ohne eine Angabe von Gründen zu verweigern.

10.2. Zahlungsverzug

Kommt die Kundschaft ihren Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche die Kundschaft jAMAZE unter irgendeinem Titel schuldet, sofort (bei Vorauszahlung innert 8 Kalendertagen seit der 1. Mahnung) fällig und jAMAZE kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an die Kundschaft einstellen.

jAMAZE erhebt für die 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 10.– und für die 3. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 30.–. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

10.3. Eigentumsvorbehalt

Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung an jAMAZE im Eigentum von jAMAZE. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von jAMAZE nicht zulässig.

11. Änderung der Bestellung oder Stornierung des Auftrages

Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Abnahme der Produkte und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen der Kundschaft kann jAMAZE nach freiem Ermessen akzeptieren und eine Umtriebs-Entschädigung von 20% des stornierten Bestellwerts, mindestens aber CHF 100.–, sowie den allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung stellen.

Tritt nach einer Bestellung bzw. dem Vertragsabschluss eine (Teil-) Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) ein, wird die Kundschaft per E-Mail informiert. Falls die Kundschaft bereits bezahlt hat, wird ihr dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die Kundschaft von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.

12. Retouren – Rückgabe von mängelfreier Ware

Unter den auf Rückgaberichtlinien aufgelisteten Bedingungen gewährt jAMAZE das Recht auf Rückgabe der bestellten Produkte innert maximal 7 Kalendertagen seit deren Empfang.

Die Kundschaft muss die Rückgabe der Produkte per Mail anmelden und entsprechend der dort umschriebenen Anleitung zurücksenden. Die Produkte sind mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung fachgerecht zu verpacken. Beschädigte Produkte werden nicht zurückgenommen bzw. werden dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt.

Macht die Kundschaft von Ihrem Rückgaberecht gemäss den oben erwähnten Rückgabebedingungen Gebrauch, erstattet ihr jAMAZE den gesamten Kaufpreis mit Ausnahme der Lieferkosten für Lieferung und retour Lieferung zurück.

13. Reparatur ausserhalb der Gewährleistung

Die Kosten für eine Reparatur ausserhalb der Gewährleistung gehen zu Lasten des Kunden. Bei Geräten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder bei denen der Mangel nicht unter die Gewährleistung fällt, behält sich jAMAZE vor, die Kosten für die Prüfung des geltend gemachten Mangels sowie die Versandkosten der Kundschaft in Rechnung zu stellen. Bevor die Reparatur ausgeführt wird, wird der Kunde ab zu erwartenden Kosten von CHF 100 zuerst benachrichtigt.

14. Weitere Bestimmungen

14.1. Nicht zuordenbare Rücksendungen

Rücksendungen, die keiner Kundschaft zugeordnet oder der Kundschaft nicht retourniert werden können, werden drei Monate von jAMAZE aufbewahrt und dann entsorgt.

14.2. Nicht abgeholte oder zustellbare Garantieware

Wird Ware, die im Zusammenhang mit der Gewährleistungserbringung steht, in den Filialen nicht innert sechs Monaten seit Versendung der Abholaufforderung an die Kundschaft abgeholt, so ist jAMAZE berechtigt, über die Ware zu verfügen, insbesondere diese zu entsorgen.

14.3. Datenschutz

Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil dieser AGB. Mit der Akzeptanz dieser AGBs erklärt die Kundschaft auch der Datenschutzerklärung zuzustimmen.

14.4. Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.

14.5. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen jAMAZE und der Kundschaft unterstehen Schweizer Recht.

Der Gerichtsstand ist Bischofszell TG, Schweiz.

14.6. Urheberrechtlicher Hinweis

Sämtliche Rechte, namentlich Urheberrechte, an diesen AGB liegen bei jAMAZE.

Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist untersagt und nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von jAMAZE zulässig. Bei einem Verstoss gegen diese Vorgabe behält sich jAMAZE sämtliche rechtlichen Schritte vor.